1. Kündigung
Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit
gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, so verlängert sich der
Vertrag automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 6 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist nur 1 Monat. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Ausfallzeiten
Bei nicht vom Mitglied verursachten nicht vorhersehbaren Härtefällen (z.B. längerfristige Erkrankung), kann der
Vertrag bei unverzüglicher Meldung für einen genau bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Eine rückwirkende
Berücksichtigung einer Ausfallzeit ist
nicht möglich. Eine längerfristige Erkrankung berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
3. Verlegung der Räumlichkeiten
Die Selbstverteidigungsschule Hoi-Ma ist berechtigt, ihre
jetzigen Trainingsräumlichkeiten im Umkreis von maximal
15 km vom jetzigen Standort aus zu verlegen. Bei einer Entfernung von mehr als 15 km ist eine einmonatige Kündigungsfrist zulässig.
4. Zahlung / Zahlungsmodalitäten
Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich zum 1. jeden Monats fällig, die Höhe des Beitrages richtet sich nach den auf
der Vorderseite des Vertrages ausgefüllten Punkt 2.
Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von (unter Punkt 2.
auf der Vertragsvorderseite festgelegt) werden mit der ersten SEPA-Lastschriftabbuchung eingezogen.
Bei Wahl einer anderen Zahlungsart, die schriftlich vereinbart werden muss, ist die Selbstverteidigungsschule Hoi-Ma
berechtigt eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 € zu erheben. Gerät das Mitglied mit einer oder
mehreren vereinbarten Zahlungen um mehr als vier Wochen in Verzug, so werden alle vertraglichen Zahlungen für
die gesamte Vertragsdauer sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug ist es Aufgabe des Mitglieds, die offenen Mitgliedsbeiträge zzgl. aller Kosten zu überweisen.
Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg Osterholz
IBAN: DE04 2415 1235 1410 1605 41
BIC: BRLADE21ROB
Kontoinhaber: Tim Warncke, Selbstverteidigungsschule
Hoi-Ma
Der Monatsbeitrag ist auch dann regelmäßig zu leisten, wenn das Mitglied den Unterricht der Selbstverteidigungsschule
Hoi-Ma aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nimmt. Für jede Rücklastschrift, die vom Mitglied verschuldet wurde, erhebt die Selbstverteidigungsschule Hoi-Ma eine Rücklastschrift-Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €.
5. Weitergabe von Unterrichtsinhalten
Das Mitglied ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Schulleitung Unterrichtsinhalte an
Mitglieder so wie Nichtmitglieder weiterzugeben oder Infos, Bilder etc. in das Internet zu stellen.
6. Haftung
Die Selbstverteidigungsschule Hoi-Ma haftet für Personen und Sachschäden des Mitglieds nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
7. Salvatorische Klausel
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen berühren die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die mit dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.